Der Mehrwertsteuer Rechner berechnet Nettobetrag und Bruttobetrag
Online Umsatzsteuer Rechner für Deutschland und weitere Länder
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Der Mehrwertsteuerrechner rechnet Brutto – Netto – Mehrwertsteuer Werte zuverlässig. Übrigens es gilt: Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer in Deutschland zahlt stets der Endverbraucher, also der Kunde an der Kasse und wird oft auch als Umsatzsteuer bezeichnet. Es gibt in Deutschland zwei Sätze, 7% der so genannte ermäßigte und 19% der normale Mehrwertsteuersatz.
Mehrwertsteuer Berechnung: schnell alle relevanten Beträge ermitteln
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Egal ob Sie den Betrag in Brutto, Netto oder die Höhe der Mehrwertsteuer ermitteln möchten, der MWST Rechner berechnet für jeden gewählten Steuersatz die richtigen Werte.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer?
Der Begriff Umsatzsteuer wird in Deutschland synonym für Mehrwertsteuer verwendet. Unternehmen erwirtschaften einen Umsatz, Verbraucher kaufen Waren und Dienstleistungen von Unternehmen. Die Mehrwertsteuer & Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die für den Unternehmer, Anbieter einer Ware oder Dienstleistung nicht ins Gewicht fällt, weil er den Mehrwertsteuer Betrag gegen rechnen kann. Für den Käufer oder jeden, der eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, handelt es sich aber um eine Endsteuer, die zu seinen Lasten geht. Damit ist die Mehrwertsteuer eine typische Endverbrauchsteuer.
Mit dem Mehrwertsteuer Rechner ist die Berechnung auch bei kleinen oder größeren Beträgen mit Kommastellen kein Problem.
Grundsätzlich besteht der Preis für eine Ware aus dem Nettopreis plus der Mehrwertsteuer, die zusammen den Bruttopreis, den eigentlichen Verkaufspreis, den der Kunde zahlen muß. In der Regel erhält der Kunde an der Warenkasse einen Rechnungsbeleg über die gekaufte Ware. Auf dieser Rechnung sind der Nettobetrag und der Mehrwertsteuersatz und auch der Mehrwertsteuer Betrag sowie der Bruttobetrag angegeben. Mit dem Mehrwertsteuerrechner kann problemlos alles nachgerechnet werden. Keine Berücksichtigung bei der Berechnung findet dagegen die Inflationsrate.
Ein Tipp: Wenn Sie mit unserem Umsatzsteuer Rechner zufrieden sind, bookmarken Sie doch die Seite. Wir würden uns über einen erneuten Besuch bei uns freuen. Das Tool eignet sich auch als Brutto Rechner!
Umsatzsteuer in Deutschland
Eine wichtige Frage, die sich ein Unternehmer zu stellen hat, ist, ob ein Geschäftsvorfall umsatzsteuerpflichtig ist, oder nicht. Grundsätzlich wird eine Umsatzsteuer fällig, wenn das Unternehmen im Inland Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines Leistungsaustausches erbringt, also für seine Tätigkeit im Rahmen des Unternehmens Geld verlangt oder mit Naturalien vergütet wird.
Auch unentgeltliche Wertabgaben, klassisches Beispiel ist der „Eigenverbrauch“ von Waren aus dem Unternehmen, sind umsatzsteuerpflichtig. Anzusetzen bei diesem Eigenverbrauch sind die Einkaufspreise und Selbstkosten zum Zeitpunkt des Eigenverbrauchs. Der tatsächliche Kaufpreis der Waren interessiert nicht (Prinzip der sogenannten Wieder- beschaffungskosten).
Allerdings lösen nicht alle Umsatzarten eine Umsatzsteuer aus, obwohl sie steuerlich relevant sind. Beispiele hierfür sind Ausfuhrlieferungen in ein Land außerhalb der Europäischen Union, Umsätze von Versicherungsvertretern oder Leistungen der Heilberufe.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer wird bei allen Umsatzarten das sogenannte „Entgelt“ herangezogen. Zu diesem Nettopreis gehören neben den reinen Material- oder Warenkosten auch Kosten für den Aufbau oder die Anfahrt. Hierauf werden die Steuersätze von 19 Prozent (normaler Steuersatz) oder 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz – beispielsweise für Druck-Erzeugnisse, Lieferung von Grundnahrungsmitteln oder Kunstgegenstände) angewendet, alle Größen können leicht mit unserem USt Rechner ermittelt werden
Unternehmen, die eine Rechnung erhalten, können einen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Rechnung muss zwingend Formvorschriften genügen, damit ein Vorsteuerabzug gerechtfertigt ist. Der Vorsteuerabzug wird zusammen mit erhaltener Umsatzsteuer in regelmäßigen Umsatzsteuer- erklärungen dem Finanzamt gegenüber deklariert. Dies erfolgt in der Regel über die Steuersoftware Elster.
Kleinunternehmerregelung
Eine Sonderregelung des Umsatzsteuergesetzes betrifft Kleinunternehmer mit geringen Umsätzen (Vorjahresumsatz kleiner als 17.500,-- Euro, aktueller Jahresumsatz voraussichtlich weniger als 50.000,-- Euro). Diese Unternehmer dürfen keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer schreiben, dürfen keinen Vorsteuerabzug geltend machen und müssen demzufolge auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Die Frage, ob eine Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Werden nur Umsätze mit anderen Unternehmen getätigt, bedeutet der mögliche Vorsteuerabzug bares Geld für den Kleinunternehmer. Ebenso sollte der Unternehmer auf diese Regelung verzichten, wenn hohe Anlaufkosten oder teure betriebliche Investitionen getätigt werden müssen.
Geschichte der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer hat eine lange Geschichte. Bereits in der Zeit Karls des Große gab es das „Teloneum“, eine Abgabe, aus der der Begriff „Zoll“ entstammt. Aber auch Gebühren, Verkehrs- und Verbrauchsabgaben fielen darunter. Viele Einzelsteuern im späteren Verlauf fasste erst das späte deutsche Kaiserreich 1916 zu einer Umsatzsteuer zusammen. Beginnend bei 0,5% stieg er erst langsam – 1935 2%, 1946 3%, 1951 4% – um dann ab 1968 von 10% bis 2007 auf 19% zu steigen. Der verminderte Steuersatz stieg langsamer, von 5% 1968 liegt er seit 1983 unverändert bei 7%.
Mehr Informationen zum Thema
Das Bundesfinanzministerium: Quiz zur Mehrwertsteuer .
Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten der EU: Europäische Verbraucherzentren
Bundeszentralamt für Steuern:
Amtshilfe zur Umsatzsteuer
Mehrwertsteuer News
05.01.2012: Mehrwertsteuer in Japan nicht erhöht. Aktuell beträgt die Mehrwertsteuer in Japan 5%. Die japanische Regierung plant seit längerer Zeit eine zweistufige Anhebung der Steuer bis 2015 auf 10%. Mit den Mehreinnahmen sollen die, finanziell überstrapazierten Sozialversicherungskassen entlastet werden. Die japanische Regierung musste die für 2012 geplante Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf 8% aufgrund von Protesten in der Öffentlichkeit zunächst aussetzen.
31.12.2011: Gesetzliche Neuregelung bei der Umsatzsteuer: Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. Bleibt der Umsatz bei kleinen und mittleren Firmen unter 500.000 €, so wird die Umsatzsteuer erst nach Rechnungseingang fällig. Hintergrund dieser Erleichterung: Viele Kleinunternehmer sind in der Vergangenheit in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil Kunden Rechnungen nicht bezahlt haben, trotzdem aber bereits die auf den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden musste.
22.09.2011: Betreiber von Imbissständen zahlen beim Finanzamt nur 7% Mehrwertsteuer, wenn keine Bestuhlung vorhanden ist, die Kunden also ihr Essen im Stehen zu sich nehmen. (Entscheidung vom Bundesfinanzhof, Az.: V R 35/08). Dabei gingen die Richter bei ihrem Urteilsspruch ferner davon aus, dass es sich bei dem Essen um „einfach zubereitete Standardspeisen“ handelt.
Mehrwertsteuer in Deutschland vor der Revision bei den Ausnahmebeständen für Waren mit reduziertem 7% Satz.
Die EZB reduzierte den Leitzinssatz im Dezember 2011 auf 1%. Jetzt noch schnell hohe Zinsen im Vergleich von Tagesgeld sichern.
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